AHR Rechtsanwälte
01Rechtsbereich

Zivilrecht

Wir vertreten Sie umfassend in allen Fragen des allgemeinen Zivilrechts – von der außergerichtlichen Beratung bis zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche vor Gerichten und Verwaltungsbehörden.

Zivilrecht
Schwerpunkt 01

Beratung

Themen, in denen wir Sie unterstützen

  • Allgemeines Zivilrecht
  • Zivilprozessrecht
  • Erbrecht
  • Inkasso und Exekution
  • Nachbarrecht
  • Produkthaftung
  • Reiserecht
  • Schadenersatz und Gewährleistung
  • Vorsorgevollmacht
  • Versicherungsrecht
  • Vertragsrecht

Häufige Fragen

Was Sie noch wissen sollten

Was kostet ein Erstgespräch?
Das Erstgespräch dient dem Kennenlernen und der ersten rechtlichen Einschätzung Ihres Anliegens. Wir vereinbaren das Honorar individuell – als Pauschale, nach RATG oder nach Zeitaufwand. Konkrete Kosten besprechen wir transparent vorab.
Wann lohnt sich der Gang vor Gericht?
Bevor wir eine Klage einbringen, prüfen wir gemeinsam Erfolgsaussichten, Verfahrensdauer, Kosten und Alternativen wie Vergleich oder Mediation. Eine gerichtliche Auseinandersetzung empfehlen wir nur dann, wenn die rechtliche und wirtschaftliche Bilanz dafür spricht.
Welche Verjährungsfristen muss ich beachten?
Verjährungsfristen variieren je nach Anspruchsart erheblich – von 30 Jahren bei Eigentumsansprüchen über 3 Jahre bei Schadenersatz bis zu 6 Wochen bei bestimmten arbeitsrechtlichen Klagen. Im Zweifel: lieber zu früh als zu spät rechtlichen Rat einholen.
Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Anwaltskosten?
Bei aufrechtem Versicherungsschutz und gedeckter Causa rechnen wir nach Klärung der Deckungszusage direkt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab. Wir prüfen die Deckung vor Mandatsannahme und halten Sie über offene Selbstbehalte auf dem Laufenden.

Kontakt

Schildern Sie uns Ihr Anliegen.

In einem ersten Gespräch informieren wir Sie über mögliche Lösungen und die zu erwartenden Kosten, transparent und unverbindlich.