AHR Rechtsanwälte
03Rechtsbereich

Gesellschafts- und Unternehmensrecht

Rechtliche Begleitung für Unternehmen in jeder Phase – von der Gründung über das laufende Geschäft bis zu Liquidation oder Insolvenz.

Gesellschafts- und Unternehmensrecht
Schwerpunkt 03

Beratung

Themen, in denen wir Sie unterstützen

  • Gründungen und Start-Ups
  • Urheber- und Markenrecht
  • AGB
  • Datenschutz
  • Liquidationen
  • Insolvenzen

Häufige Fragen

Was Sie noch wissen sollten

Welche Rechtsform passt zu meinem Vorhaben?
Die Wahl hängt von Haftung, Kapitalbedarf, Steuerbelastung und Anzahl der Gründer ab. Die GmbH ist der Standard, die FlexCo eignet sich für Start-Ups mit wechselndem Kreis von Investoren, das Einzelunternehmen passt für freie Berufe oder Solo-Gründungen.
Brauche ich AGB für meinen Online-Shop?
AGB sind nicht zwingend, aber stark empfohlen – sie regeln Lieferbedingungen, Gewährleistung, Rücktrittsrecht und Streitschlichtung. Bei Verbrauchergeschäften (B2C) müssen sie strengen gesetzlichen Anforderungen genügen, andernfalls sind einzelne Klauseln unwirksam.
Wann muss ich Insolvenz anmelden?
Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung muss eine GmbH binnen 60 Tagen Insolvenz beim Insolvenzgericht beantragen. Verspätete Anmeldungen können zur persönlichen Haftung der Geschäftsführung führen. Wir prüfen vor Antragstellung Sanierungsoptionen wie Sanierungs- oder Restrukturierungsverfahren.
Wie schütze ich Marke und Firmennamen?
Markenschutz entsteht durch Eintragung beim Patentamt (national, EU-weit oder international). Vor der Anmeldung empfiehlt sich eine Recherche auf Kollisionen mit bestehenden Marken. Wir übernehmen Recherche, Anmeldung und gegebenenfalls Verteidigung gegen Widersprüche.

Kontakt

Schildern Sie uns Ihr Anliegen.

In einem ersten Gespräch informieren wir Sie über mögliche Lösungen und die zu erwartenden Kosten, transparent und unverbindlich.